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Allgemeines Feuerverbot für den Kanton St. Gallen

Liebe Pächter und Pächterinnen,

Ab heute, 27.07.2022, gilt gemäss offizieller Meldung des Kanton St. Gallens ein allgemeines Feuerverbot.

Ab sofort gilt im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald:

- Kein Feuer machen, auch nicht in offiziellen Feuerstellen

- Keine Raucherwaren wegwerfen

- Kein Feuerwerk entzünden

Offizielle Meldung seitens des Kantons: Kein Feuer und Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe | sg.ch

Da das Ruckhalde Gelände nahe der Waldgrenze liegt, gilt dies auch für unser gesamtes Gartenareal.

Bitte beachtet die Empfehlung mit Rücksicht auf unser geliebtes Areal sowie für Natur und Tierwelt. Eine neue Beurteilung wird am 02. August 2022 beschlossen. Wir informieren hier auf der Newsseite fortlaufend.

Vielen Dank für eure Unterstützung.

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© Zentralverband Familiengärtner St.Gallen