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Parzelle pachten

Sie möchten einen Garten pachten?

Grüezi!

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Pacht einer Gartenparzelle und hoffen, Sie bald im Kreis der Familiengärtner willkommen heissen zu dürfen. Damit sich Ihre Vorstellungen möglichst mit der Realität decken, haben wir nachfolgend einige Informationen für Sie zusammengestellt.

Wer kann Pächter(in) werden?

Die Stadt St. Gallen stellt die Gartenareale (Land und Infrastruktur) zu einem Vorzugspreis den verschiedenen Vereinen zur Verfügung. Grundsätzlich sind nur Personen mit Wohnsitz in der Stadt St. Gallen pachtberechtigt (Steuerzahler in der Stadt St.Gallen).

Was kostet die Pacht einer Gartenparzelle?

Unser Familiengartenareal umfasst Parzellen mit einer Fläche zwischen 80 m2 bis 250 m2. Der jährliche Pachtzins inkl. aller Nebenkosten beläuft sich auf etwa Fr. 150.00 für kleine Parzellen und etwa Fr. 300.00 für grosse Parzellen.

Grundsätzlich verpachtet der Verein nur die reine Gartenparzelle (abgeräumt und umgestochen). Mit der Pacht einer Parzelle kaufen Sie üblicherweise das auf der Parzelle stehende Gartenhaus vom Vorpächter (Bauten sind Privat-Eigentum). Neue Gartenhäuser kosten zwischen Fr. 2'000 bis über Fr. 10'000, je nach Typ und Ausstattung. Wir rechnen mit einer jährlichen Abschreibung von 10% des Neuwertes, zuzüglich Investitionen in Renovationen und Änderungen. Grundsätzlich ist der Kaufpreis Verhandlungssache zwischen Vor- und Neupächter. Der Vorstand kann bei der Findung eines "fairen" Kaufpreises unterstützen.

Wieviel Arbeit gibt eine Gartenparzelle?

Rechnen Sie mit einen wöchentlichen Aufwand von mindestens 4 Stunden pro 100 m2 Gartenparzellenfläche für Sauberhalten, Vorbereiten, Pflanzen, Giessen und Ernten. Auch in den Wintermonaten sollte man ab und zu nach dem Rechten sehen. Wer im Herbst den Garten 'sauber' dem Winter überlässt, kann diesen im Frühjahr mit grösserer Freude wieder bepflanzen. 

Sie sind im Sommer gerne längere Zeit ferienabwesend? Die Pflanzen sind in dieser Zeit am produktivsten! Schade für die Zeit und Mühe, wenn Sie den Erntezeitpunkt verpassen, das Gemüse verdurstet oder überreif wird. Vor der Wegfahrt in die Ferien empfiehlt es sich, die Parzelle auf Vordermann zu bringen, damit man nicht bei der Rückkehr vor lauter 'Beikräuter' das Gemüse nicht mehr sieht. Es empfiehlt sich, für die Dauer der Abwesenheit jemanden mit der Aufsicht zu betrauen.

Der Gartenverein hat das Areal in Pacht und ist für den Unterhalt zuständig. Die anfallenden Arbeiten werden auf die Pächter aufgeteilt. An der Hauptversammlung wird jeweils festgelegt, welche Arbeiten im kommenden Jahr erledigt werden sollen und wie viele Stunden jeder Pächter zu leisten hat (in der Regel 4 bis 8 Stunden pro Jahr).

Ich möchte ein zweistöckiges Gartenhaus mit Keller, fliessendem Wasser und Strom. Geht das?

Nein, das geht leider nicht. Unser Familiengarten-Areal verfügt über eine Rahmen-Baubewilligung, welche die zulässige Bebauung regelt. Sie finden die Vorgaben zu Bauten, aber auch die Gartenordnung unter 'Über uns' > 'Reglemente'. Strom gibt es nur beim Materialhaus und in der Pergola (und via Notstromagreggat). Wasser gibt es an den Wasserstellen entlang der Hauptwege (keine Zuleitungen in die einzelnen Gartenhäuser).

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© Zentralverband Familiengärtner St.Gallen