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Reglemente & Vorlagen

Unterhaltskonto

Jede Arealorganisation (Familiengarten-Verein) ist verpflichtet, in ihrer Rechnung ein Areal-Unterhaltskonto zu führen. Die Arealunterhaltskonti für die drei Familiengarten-Areale ohne Vereinsstrukturen werden innerhalb der Rechnung des Zentralverbands der Familiengärtner-Vereine St. Gallen geführt.

Konto-Führung und Mittelverwendung sind im "Relgement Unterhaltskonto" geregelt.

Weitere Erläuterungen können dem Dokument "Erläuterungen zum Regelment Areal-Unterhaltskonto" entnommen werden.

Solidaritätsfonds

Der Zentralverband der Familiengärtner-Vereine St. Gallen führt einen Solidaritätsfonds, aus welchem die angeschlossenen Mitglieder für Areal-Unterhaltsleistungen, welche ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen, Unterstützungsleistungen beziehen können. Im Weiteren gewährt der Solidaritätsfonds den angeschlossenen Arealorganisationen auf Antrag zinslose Darlehen.

Der Solidaritätsfonds wird durch jährliche Beiträge der angeschlossenen Arealorganisationen gespiesen.

Reglement Solidaritätsfonds

Erläuterungen zum Reglement Solidaritätsfonds

Dokumentvorlagen für die Arealorganisationen

Die dem ZV angeschlossenen Arealorganisationen sind (mit drei Ausnahmen) Vereine. Die Statuten dieser Vereine sowie die Gartenordnungen und Bauvorschriften für alle Familiengarten-Areale orientieren sich an den Pachtverträgen und den Vorgaben der Arealeigentümer.

Vereinsstatuten der Familiengarten-Vereine
(Änderungen an den Statuten erfolgen auf Beschluss der Delegiertenversammlung des ZV)

Bauordnung der Familiengarten-Areale
Die Familiengarten-Vereine (und der ZV für die drei Areale, welche nicht über eine Vereinsstruktur verfügen) können Ergänzungen an der Bauordnung beschliessen. Diese Ergänzungen dürfen die bestehenden Vorschriften nicht ausser Kraft setzen oder unterlaufen und müssen dem Vorstand des ZV zur Genehmigung vorgelegt werden.

Gartenordnung der Familiengarten-Areale
Die Familiengarten-Vereine (und der ZV für die drei Areale, welche nicht über eine Vereinsstruktur verfügen) können Ergänzungen an der Gartenordnung beschliessen. Diese Ergänzungen dürfen die bestehenden Vorschriften nicht ausser Kraft setzen oder unterlaufen und müssen dem Vorstand des ZV zur Genehmigung vorgelegt werden.

Mustervertrag für Gartenparzellenpächter (Word-Dokument)

© Zentralverband Familiengärtner St.Gallen