
Dokumente
Der Zentralverband der Familiengärtner-Vereine St. Gallen ist als Verein organisiert. Seine Mitglieder sind die angeschlossenen Familiengarten-Vereine der Stadt St. Gallen.
Geschäftsreglement und Statuten
Solidaritätsfond
Der Zentralverband der Familiengärtner-Vereine St. Gallen führt einen Solidaritätsfonds, aus welchem die angeschlossenen Mitglieder für Areal-Unterhaltsleistungen, welche ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen, Unterstützungsleistungen beziehen können. Im Weiteren gewährt der Solidaritätsfonds den angeschlossenen Arealorganisationen auf Antrag zinslose Darlehen. Der Solidaritätsfonds wird durch jährliche Beiträge der angeschlossenen Arealorganisationen gespiesen.
Pachtverträge mit den Grundeigentümern
Jeder Familiengärtner-Verein pachtet sein Areal entweder direkt von dem Grundstückeigentümer oder von dem Zentralverband der Familiengärtner-Vereine.
- Pachtvertrag verschiedener Areale mit der Stadt St. Gallen
- Pachtvertrag des Zentralverbands mit der Ortsbürgergemeide in Pachtsache Areal Moos
- Pachtvertrag des Zentralverbands mit den Feldschützen in Pachtsache Areal St. Georgen
- Pachtvertrag des Zentralverbands mit dem Kanton St. Gallen in Pachtsache Areal Wienerberg
- Pachtvertrag des Zentralverbands mit dem FGV Grossacker in Pachtsache Areal Grossacker
Unterhaltskonto
Jeder Familiengärtner-Verein ist verpflichtet, in ihrer Rechnung ein Areal-Unterhaltskonto zu führen. Die Arealunterhaltskonti für die zwei Familiengarten-Areale ohne Vereinsstrukturen werden innerhalb der Rechnung des Zentralverbands der Familiengärtner-Vereine St. Gallen geführt.

Interesse an einem Garten?
zum AnmeldeformularDokumentvorlagen für die Arealorganisationen
14 Familiengärtner-Vereine (FGV) sind Mitglied im Zentralverband. Die Statuten, die Gartenordnungen und Bauvorschriften der FGV orientieren sich an den Pachtverträgen und den Vorgaben der Arealeigentümer.
Vereinsstatuten der Familiengärtner-Vereine
Änderungen an den Familiengärtner-Vereinsstatuten erfolgen auf Beschluss der Delegiertenversammlung des Zentralverbands.
Bauordnung und Gartenordnung der Familiengärtner-Vereine
Die Familiengärtner-Vereine (und der ZV für die zwei Areale, welche nicht über eine Vereinsstruktur verfügen) können Ergänzungen an der Bau- und Gartenordnung beschliessen. Diese Ergänzungen dürfen die bestehenden Vorschriften nicht ausser Kraft setzen oder unterlaufen und müssen dem Vorstand des ZV zur Genehmigung vorgelegt werden.