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Parzelle pachten

Wer kann Pächter(in) werden?

Der grösste Teil der Gartenareale wird von der Stadt St. Gallen den Familiengarten-Vereinen zum Vorzugspreis verpachtet (Land und Infrastruktur). Deshalb sind ausschliesslich Personen mit Wohnsitz in der Stadt St. Gallen pachtberechtigt.

Wie werde ich Pächter(in) einer Gartenparzelle?

Teilen Sie uns Ihr Interesse mit! Im Familiengarten-Areal St. Georgen gibt es insgesamt 58 Gartenparzellen. Sie variieren in der Grösse zwischen 75 m2 und 100 m2. Viele Pächterinnen und Pächter pflegen seit Jahrzehnten "ihren Fleck Erde". Durch Pächterwechsel gibt immer wieder freie Parzellen, welche an neue Vereinsmitglieder vergeben werden. In der Regel erfolgen Pächterwechsel jeweils im Oktober, am Ende des Gartenjahres.

Wieviel Arbeit gibt eine Gartenparzelle?

Rechnen Sie mit einem wöchentlichen Aufwand von 4 Stunden pro 100 m2 Gartenfläche für Jäten, Pflanzen, Giessen und Ernten sowie der Pflege der Kompostanlage.

Sie sind im Sommer gerne längere Zeit ferienabwesend? Ihr Garten ist in dieser Zeit am produktivsten! Schade für die Zeit und Mühe wenn Sie den Erntezeitpunkt verpassen oder das Gemüse verdurstet. Vielleicht kennen Sie jemanden, der Ihre Abwesenheit überbrückt?

Nicht oder schlecht gepflegte Gartenparzellen machen einen verwahrlosten Eindruck. Sie lösen weder beim Pächter selber noch bei dessen Gartennachbarn und schon gar nicht beim Vorstand Freude aus.

Neben Ihrer Gartenparzelle muss das Areal selber gepflegt und in Schuss gehalten werden. Sie werden jährlich für einen halben Tag Arbeitseinsatz (Frondienst) aufgeboten. Dieser findet üblicherweise an einem Samstagmorgen statt.

Was kostet eine Gartenparzelle?

Die jährlichen Kosten für Pacht und Mitgliedschaft im Familiengärtner-Verein St. Georgen belaufen sich auf ca. Fr. 160.00 pro 100 m2.

Haben alle Parzellen ein Gartenhaus?

Auf den meisten Parzellen steht ein Gartenhaus. Gartenhaus und Mobilien (Gartengeräte, Mobiliar etc.) befinden sich im Eigentum des jeweiligen Parzellenpächters. Bei einem Pächterwechsel räumt der bisherige Pächter die Parzelle vollständig oder verkauft Teile davon oder alles dem nachfolgenden Pächter. Der Verkaufspreis ist Verhandlungssache zwischen den Vertragsparteien (Pächtern). Der Vorstand kann die Parteien bei der Festlegung des Preises beraten.

Kann ich mein Gartenhaus zum Wochenendhaus ausbauen?

Sie dürfen in und vor Ihrem Gartenhaus gerne gemütliche und gesellige Stunden verbringen. Eine Nutzung als Wochenendhaus ist leider nicht möglich, das Übernachten auf dem Areal ist nicht zulässig. Alle Familiengarten-Areale unterliegen einer Rahmenbaubewilligung der Stadt St. Gallen (Baupolizei), welche die zulässige Bebauung regelt.

Welche Regeln sind zu beachten?

StatutenGartenordnungBauordnung und Pachtvertrag definieren die Rahmenbedingungen unserer Gartengemeinschaft.

© Zentralverband Familiengärtner St.Gallen